Pflegehilfsmittel
Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln!
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54). Die Krankenkassen übernehmen monatlich bis zu 40,00 € für diese Produkte. Bei Anspruch auf Beihilfe (z.B. Beamte) bis zu 20,00 € monatlich.
Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem dem Schutz Ihrer privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Produkte:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch 60 x 90 cm
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
Wiederverwendbare "saugende" Bettschutzeinlagen (PG 51) können ebenfalls beantragt werden, hier erhalten Sie bis zu 3 Stück pro Kalenderjahr, je nach Krankenkasse.
Bei Fragen zum Thema Pflege von Angehörigen oder die Beantragung von Pflegehilfsmitteln stehen wir Ihnen gern zur Seite.